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Verkehrssicherung
Sie haben ein Problem?
Wir haben die Lösung!
Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB). Für Grundstücke und Immobilien gilt in Deutschland die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Als Eigentümer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Gefahrenquellen beseitigt werden, sodass Dritte nicht zu Schaden kommen. Denn laut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.“
Wir übernehmen für Sie:
Räum- und Streupflicht,
Pflicht zur Überprüfung von Treppen und Treppenhäusern,
Pflicht zur Sicherung von Dächern, Fassaden und Balkonen
und vieles mehr,...
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