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Glühbirne

Verkehrssicherung

Sie haben ein Problem?

​Wir haben die Lösung!

Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB). Für Grundstücke und Immobilien gilt in Deutschland die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Als Eigentümer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Gefahrenquellen beseitigt werden, sodass Dritte nicht zu Schaden kommen. Denn laut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.“

Wir übernehmen für Sie:

Räum- und Streupflicht,

Pflicht zur Überprüfung von Treppen und Treppenhäusern,

Pflicht zur Sicherung von Dächern, Fassaden und Balkonen

 

und vieles mehr,...

Becker 
Handwerk & Dienstleistungen

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Fax: 07133 / 2078657

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